Hausordnung

Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG
Stand Januar 2020

Die vorliegende Hausordnung gilt für alle Personen, die sich in den Veranstaltungsräumen und -flächen der Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG (nachfolgend „Versammlungsstätte“ genannt) aufhalten, insbesondere für die Besucher von Veranstaltungen.

Die Versammlungsstätte unterliegt dem Hausrecht der Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG, die das Hausrecht zusammen mit dem jeweiligen Veranstalter ausübt. Mögliche Folgen einer Zuwiderhandlung gegen diese Hausordnung können der Ausschluss von der Veranstaltung und die Erteilung eines Hausverbots sein. Eine Rückerstattung von Eintrittsgeldern bei öffentlichen Veranstaltungen ist ausgeschlossen. Zusätzliche veranstaltungsspezifische Regelungen können durch Aushang und auf Eintrittskarten bekannt gegeben werden.

Zu geschlossen Veranstaltungen erhalten nur Personen Zugang, die durch den jeweiligen Veranstalter eine Berechtigung erhalten haben. Der Aufenthalt in der Versammlungsstätte bei öffentlichen Veranstaltungen mit Verkauf von Eintrittskarten, ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte, Mitwirkenden und Gästen des Veranstalters gestattet.

Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Es besteht Rauchverbot einschließlich E-Zigaretten.

Alle Rettungswege einschließlich Treppen, Aufgänge und Umläufe sind stets freizuhalten.

Aus Sicherheitsgründen können Einlasskontrollen und die Verpflichtung zur Abgabe von Taschen und Garderobe angeordnet werden. Für Wertgegenstände, Geld, Schlüssel in abgegebenen Taschen, Rucksäcken oder abgegebener Garderobe wird keine Haftung übernommen!

Das Einbringen und Mitführen folgender Sachen ist verboten:

  • Mitgebrachte Speisen und Getränken
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
  • Gegenstände sowie Sachen, die bei Personen zu Körperverletzungen führen können
  • Waffen, Schutzwaffen, waffenähnliche Gegenstände
  • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
  • Tiere (mit Ausnahme von Assistenztieren)

Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter der Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, welche die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Aufnahmen der Teilnehmer und Besucher von Veranstaltungen können, ohne dass es einer Einwilligung des Betroffenen bedarf, nach der Vorschrift des § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) veröffentlicht werden.


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